Unsere Preise


Der Schießsport ist - wie jede andere Sportart - mit Kosten verbunden. Für den Einstieg kann mit Sportgeräten des Vereins trainiert werden, aber bei weitergehendem Interesse wird die Anschaffung eigener Ausrüstung immer interessanter, um bestmögliche sportliche Erfolge zu erzielen.


Unser jährlicher Vereinsbeitrag wurde durch die Mitgliederversammlung am 15.03.2024 wie folgt festgelegt:


Erwachsene:                                  110,00 €

Ehepartner:                                     55,00 €

Jugendliche unter 18 Jahren:       66,00 €


Die einmalige Aufnahmegebühr für Erwachsene beträgt 250 € . Minderjährige zahlen keine Aufnahmegebühr.



Gastschützen


Gastschützen sind bei uns herzlich willkommen.


Die Betreuung von Gastschützen kann aufwändig sein, denn sie betrifft oft Gäste, die mit dem Schießsport oder mit unserer Anlage nicht vertraut sind: Jugendliche oder Erwachsene, Einsteiger oder Wiedereinsteiger, Jäger oder Schützen anderer Vereine oder Verbände. Vereinseigene Sportgeräte (Luftdruck und Kleinkaliber) können gestellt werden.


Vereinsmitglieder haben grundsätzlich Vorrang vor Gastschützen. Daher besteht insbesondere bei unangemeldetem Besuch kein Anrecht auf Erteilung einer Starterlaubnis als Gastschütze. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir nach Möglichkeit um Voranmeldung.


Die gesetzlichen Vorschriften und die Schießstandregelungen sind grundsätzlich zu beachten. Insbesondere ist für mitgebrachte erlaubnispflichtige Waffen die Vorlage von Ausweis und Waffenbesitzkarte zwingend erforderlich. Wir bitten hierfür um Verständnis. 


Die Startgebühr beträgt für


Luftdruckschützen:        2€

Kleinkaliberschützen:    5€

Großkaliberschützen:   10€ 


Sondervergünstigungen gelten für Gastschützen anderer Vereine des Rheinischen Schützenbundes sowie für Mitglieder von befreundeten Vereinen, die keine Gastschützengebühr vom SSV Wiltingen erheben. Ein entsprechender Ausweis ist vorzulegen.


WICHTIGER HINWEIS an die Eltern jugendlicher Gäste:

  • Luftgewehrschießen ist erst ab einem Alter von 12 Jahren erlaubt.
  • Für das Luftgewehrschießen von Jugendlichen unter 14 Jahren ist eine von allen Erziehungsberechtigten unterschriebene schriftliche Einverständniserklärung gesetzlich erforderlich.


Da unsere Betreuungskapazitäten begrenzt sind, bitten wir alle Eltern dringend darum, uns vor dem ersten Besuch ihrer Kinder per Mail an info@ssv-wiltingen.de zu kontaktieren und sich die Zeit zu nehmen, bei den ersten Besuchen dabei zu sein. Es ist für uns wichtig, sich gegenseitig kennenzulernen.